Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Deutschland. Sie geben Arbeitgebern verbindliche Hinweise zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen – einschließlich der Beleuchtung.
Für die lichttechnische Planung ist insbesondere die ASR A3.4 „Beleuchtung“ relevant. Sie legt fest, welche Anforderungen an die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten gestellt werden – z. B. hinsichtlich:
- Mindestbeleuchtungsstärken (in Lux)
- Blendungsbegrenzung
- Wartungsfaktor und Lichtverteilung
- Tageslichtnutzung und Sichtverbindung nach außen
Ziel der ASR A3.4:
Eine sichere, augenschonende und produktive Arbeitsumgebung durch normgerechte Beleuchtung, die auf die jeweilige Sehaufgabe abgestimmt ist.
Beispiel: In Büros gelten laut ASR A3.4 mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche, in einer Produktionshalle mit hoher Sehaufgabe (z. B. Feinmontage) bis zu 1.000 Lux.
Die ASR A3.4 orientiert sich dabei an der europäischen Norm DIN EN 12464-1, ergänzt um praxisnahe Anforderungen aus dem Arbeitsschutz.
Bedeutung für Unternehmen:
- Pflichtgrundlage bei Neubau oder Sanierung von Arbeitsstätten
- Rechtssicherheit durch Anwendung der technischen Regeln
- Basis für Lichtplanung, Ausschreibungen und Produktwahl
greenius® LED-Beleuchtungslösungen erfüllen die Anforderungen der ASR A3.4 zuverlässig und bieten darüber hinaus energieeffiziente, langlebige und förderfähige Lichtsysteme für Industrie, Gewerbe und Büro.